Die Königlich Privilegierte Feuerschützengesellschaft Schwabmünchen. Die Bezeichnung "Königlich Privilegierte Feuerschützengesellschaft" darf nicht jeder Verein führen. Dies ist nur Gesellschaften vorbehalten, die schon vor dem Jahr 1900 rechtsfähig bestanden. Das ganze führt auf einen Erlass von König Ludwig aus dem Jahr 1869 zurück. Schützenvereine, die diesen Namen tragen sind nicht im Vereinsregister eingetragen, aber einem rechtsfähigen Verein gleich. Davon gibt es bayernweit noch 210. Für diese ist die Regierung von Schwaben zuständig.
Falls sie Interesse haben dem Verein beizutreten können sie jeden Donnerstag um 19:00 einen Schießabend besuchen oder den Aufnahmeantrag herunterladen und ausfüllen.